
Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen und der damit verbundenen Anpassungen der rechtlichen Vorgaben steht unser Waffenführerschein-Kurs derzeit vorübergehend nicht zur Verfügung.
Wir arbeiten bereits an der Überarbeitung und Aktualisierung unserer Kursunterlagen, um Ihnen auch weiterhin eine fachlich korrekte und gesetzeskonforme Ausbildung anbieten zu können.
Sobald alle Inhalte an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst wurden und neue Kurstermine feststehen, werden diese auf unserer Website veröffentlicht.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Waffenführerschein

Du willst den Waffenführerschein machen?
In unserem eigenen Schießkeller bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unter der Anleitung unseres erfahrenen Fachpersonals den Waffenführerschein zu erwerben, einschließlich eines psychologischen Gutachtens.


‼️ GANZ WICHTIG für alle ‼️
‼️männlichen Antragsteller ‼️
Bevor ihr den Waffenkurs oder das psychologische Gutachten macht,
➡️ müsst ihr zuerst bei der zuständigen Behörde den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) stellen!
📄 Mitzubringen bzw. beizulegen:
Unterlagen laut § 55a Abs. 1a WG 2001
👉 Das betrifft die Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst,
also ob ihr wehrpflichtig, bereits gedient oder befreit seid.
Angabe der Psychologin/des Psychologen,
die/der das klinisch-psychologische Gutachten erstellt.
Bitte unbedingt vor Kurs und Gutachten erledigen! ✅
Ab Eintritt in die Zivildienstpflicht gilt für die Dauer von 15 Jahren ein Verbot des Erwerbs und Besitzes
von genehmigungspflichtigen Schusswaffen (Kategorie B)
