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Waffenführerschein

Waffenführerschein

Du willst den Waffenführerschein machen?
 

In unserem eigenen Schießkeller bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unter der Anleitung unseres erfahrenen Fachpersonals den Waffenführerschein zu erwerben.

Du willst eine
Nachschulung / Auffrischung
 
machen?

 

oder unter:

Waffenführerschein
Waffenführerschein

‼️ GANZ WICHTIG für alle ‼️

‼️Antragsteller‼️

Bevor ihr den Waffenkurs oder das psychologische Gutachten macht,
➡️ müsst ihr zuerst bei der zuständigen Behörde den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) stellen!

📄 Mitzubringen bzw. beizulegen (für männliche Antragsteller):

Unterlagen laut § 55a Abs. 1a WG 2001
👉 Das betrifft die Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst,
also ob ihr wehrpflichtig, bereits gedient oder befreit seid.

Ab Eintritt in die Zivildienstpflicht gilt für die Dauer von 15 Jahren ein Verbot des Erwerbs und Besitzes

von genehmigungspflichtigen Schusswaffen (Kategorie B)

Aufgrund der neuen gesetzlichen Änderungen im österreichischen Waffengesetz kann der waffenpsychologische Teil leider nicht mehr bei uns vor Ort durchgeführt werden.

Das waffenpsychologische Gutachten muss künftig direkt bei einer dafür befugten Psychologin bzw. einem dafür befugten Psychologen erstellt werden.

Sollte noch kein waffenpsychologisches Gutachten vorliegen, empfehlen wir folgende Ansprechpartnerin:

Mag. Barbara Brecher-Thurner
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin

Sozial- und Gesundheitssprengel
Rosengasse 6
6410 Telfs
Tel.: 0664 73 65 9890

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